E-Rechnung

E-Rechnung einführen.Wir stellen Sie rechtzeitig um.

Einrichtung von Empfang, Versand und Buchhaltungsanbindung gemäß EN 16931 – zum Festpreis ab 400 € zzgl. MwSt.

Laptop auf einem Schreibtisch, aus dem eine digitale Rechnung aufsteigt

Einleitung

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz Rechnungen an Geschäftskunden nicht mehr als PDF oder auf Papier verschicken. Ab 2028 gilt das für alle Unternehmen.

Konkret heißt das: Ihre Rechnungssoftware muss XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen. Eingehende E-Rechnungen müssen gelesen, geprüft und acht Jahre unverändert archiviert werden. Wir prüfen Ihre Software, richten beides ein und verbinden es mit DATEV, lexoffice oder sevDesk.

Die wichtigsten Fakten zur E-Rechnungspflicht

  • Seit 2025

    Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.

  • Ab 2027

    Pflicht zum Ausstellen bei mehr als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026.

  • Ab 2028

    Pflicht für alle Unternehmen bei Rechnungen an Geschäftskunden.

  • PDF reicht nicht

    Zulässig sind nur XRechnung oder ZUGFeRD.

  • Ohne E-Rechnung

    verliert Ihr Kunde den Vorsteuerabzug.

  • Ausnahmen

    Rechnungen bis 250 €, an Privatkunden und von Kleinunternehmern.

Offizielle Quellen: Bundesfinanzministerium – FAQ zur E-Rechnung · § 14 UStG · § 27 UStG (Übergangsregeln, Abs. 38) · BMF-Schreiben vom 15.10.2026 · ELSTER – E-Rechnung

Unser Angebot: E-Rechnung ab 400 € einrichten

Standard

ab 400 €

zzgl. MwSt. · einmalig

Für DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk und gängige Rechnungsprogramme.

  • Empfang, Prüfung und Archivierung einrichten
  • Versand als XRechnung und ZUGFeRD einrichten
  • Anbindung an Ihre Buchhaltung
  • Test und Einweisung
Check anfragen

Branchensoftware

auf Anfrage

Festpreis nach dem Check

Für individuelle oder branchenspezifische Software. Leistungen wie Standard, plus Anbindung Ihres Systems.

Check anfragen

Zusatzleistungen

80 €/Std.

zzgl. MwSt.

Remote deutschlandweit. Vor Ort in Ober-, Mittel- und Unterfranken.

Häufige Fragen

Ab dem 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag. Andernfalls ab dem 1. Januar 2028.

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle Unternehmen, auch für Kleinunternehmer.

Nein. Zulässig sind nur strukturierte Formate nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Rechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und Rechnungen an Privatkunden. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen.

Für diese Rechnungen greift nach dem Gesetzeswortlaut keine Übergangsregel. Rechnen Sie Leistungen aus 2026 noch 2026 ab oder stellen Sie eine E-Rechnung aus.

In den meisten Fällen ja. DATEV Unternehmen online, lexoffice und sevDesk unterstützen E-Rechnungen. Wir prüfen Ihre Software im Erstgespräch.

Mit Standardsoftware in der Regel wenige Tage. Bei Branchensoftware nennen wir nach dem Check einen verbindlichen Zeitrahmen.

Paket Standard ab 400 Euro zzgl. MwSt. Bei Branchensoftware erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot. Zusatzleistungen rechnen wir mit 80 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. ab.

Ja, in Ober-, Mittel- und Unterfranken. Deutschlandweit arbeiten wir per Fernwartung.

Nein. Wir übernehmen die technische Umsetzung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Kostenlosen 20-Minuten-Check anfragen

Kostenlos und unverbindlich.

Umsatz 2026 über 800.000 €?

Telefon: +49 175 8793838 · Termin online buchen: Termin buchen

Für steuerliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.